Sie möchten, dass Ihre persönlichen Dinge in Lebenssituationen, in denen Sie selber nicht mehr entscheiden können, in Ihrem Sinne geregelt werden?
Dann müssen Sie dafür rechtzeitig vorsorgen.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ( §1896 BGB ) dürfen weder Ihr Ehepartner noch andere Verwandte Sie automatisch vertreten, sollten Sie in eine Situation geraten, in der Sie selber keine Entscheidungen mehr treffen können.
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sorgt dafür, dass Sie sich und Ihre Angehörigen vor unnötigen Verfahren durch Betreuungsgerichte sowie vor finanziellen Verlusten schützen.
Doch wie kann man nun ganz konkret diese Vorsorge treffen?
Entscheidend ist, dass in einer Vorsorgevollmacht alle wichtigen Punkte geklärt sind.
Um Zweifel an der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht auszuschließen, empfiehlt es sich, einen Spezialisten zu Rate zu ziehen.
Zusammen mit einem professionellen Partner unterstützte ich Sie optimal, damit Ihre Vorsorgevollmacht im Falle des Falles auch wirksam genutzt werden kann.
Der Service umfasst sowohl die Vermittlung rechtssicherer und individuell erstellter Vollmachten und Verfügungen in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, als auch Vollmachten und Verfügungen auf der Basis eines Standardpaketes.
Die Erstellung der Vollmachten ist dabei jedoch nur der halbe Weg zum Ziel.
Denn was nutzt eine Vorsorgevollmacht, wenn diese im Notfall nicht verfügbar ist? Wenn deren Existenz nicht einmal bekannt ist? Oder die Person, der Sie sie anvertraut haben, nicht erreichbar ist?
Um diese Risiken zu vermeiden wird neben der Erstellung auch die sichere Lagerung und ständige Verfügbarkeit der Originalunterlagen angeboten und eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen. Das gilt natürlich auch für alle Vollmachten und Verfügungen, die bereits vorhanden sind.
So wird garantiert, dass die Existenz dieser wichtigen persönlichen Unterlagen bekannt ist und diese jederzeit über eine 24 Stunden Service Hotline im Notfall verfügbar sind.
So funktioniert die Erstellung der Vollmacht
Der erste Schritt zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist es, dass Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die Sie bevollmächtigten möchten.
Dann gilt es zu entscheiden welche dieser Vertrauenspersonen Sie unter anderem in folgenden Bereichen vertreten soll:
- Gesundheit und Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Behörden und Versicherungen
- Vermögen
Die konkreten Regelungen zu diesen Bereichen sind in einem leicht verständlichen Fragebogen von Fachanwälten zusammen gestellt. Der Fragebogen, der auch online verfügbar ist, ermöglicht es Ihnen auf eine einfache Weise zu entscheiden was wie geregelt werden soll. Hier ein Beispiel:
„Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
Die bevollmächtigten Personen dürfen meinen Aufenthalt bestimmen. Sie nehmen die Rechte und Pflichten aus Mietverträgen zu meinem Wohnraum wahr und können Mietverträge kündigen und meinen Haushalt auflösen. Sie dürfen einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen. Sie dürfen einen Mietvertrag mit einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung abschließen.“
Sie können hierauf im Fragebogen mit Ja oder Nein antworten. Es besteht außerdem die Möglichkeit individuelle Wünsche, zum Beispiel zur Einlagerung von Möbeln, anzugeben.
Die so erstellen Unterlagen werden dann noch einmal von einem Anwalt überprüft, in Textform gebracht, unterzeichnet und auf Wunsch gelagert. Des weiteren erhalten Sie eine Notfallkarte durch die auf die Existenz der Vollmachten hingewiesen wird.
Es wird ein Premium-Paket für Singles und eins für Familien angeboten. In beiden Pakten ist ebenfalls die Erstellung einer Patientenverfügung enthalten. Daneben gibt es eine einfachere Standardvariante für die Single Vorsorge- und Patientenverfügung und für die Familie.
Die Preise für diese wichtige Vorsorge bewegen sich auf einem absolut angemessenen Niveau und Sie schützen sich vor einer Situation, in der Ihr Leben auch ohne Bürokratie schon kompliziert genug sein wird.
Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht – Anfrage