Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass wir unser Leben immer so gestalten können wie wir es möchten.
Wer kann sich schon vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte?
Trotzdem geht ein großer Teil der Bevölkerung genau dieses Risiko ein: Fremdbestimmt leben zu müssen, weil man nicht frühzeitig daran gedacht hat, dass es einmal anders sein könnte.
Der Ernstfall
Wer durch eine Krankheit, einen Unfall, durch Demenz, ein psychisches oder altersbedingtes Leiden oder aus anderen Gründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, der läuft Gefahr sein Leben nach den Vorgaben führen zu müssen, die andere für ihn machen.
Das sagt das Gesetz
Dabei ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch in einem solchen Fall die Ehepartner oder Familienmitglieder Entscheidungen über die Unterbringung oder in Finanzangelegenheiten treffen dürfen. Das Gesetz sieht keine automatische Vertretungsmacht durch Ehepartner, Familienmitglieder oder einer Person Ihres Vertrauens vor.
Dies bedeutet vereinfacht dargestellt: Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln, so wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Dies kann ein Familienmitglied sein, aber es MUSS kein Familienmitglied sein. Es könnte ein völlig fremder Mensch sein, der Sie dann vertritt.
Ein Fremder entscheidet dann also über Ihre Unterbringung in Pflegeheimen oder in finanziellen Dingen.
Aber selbst wenn eine Person Ihres Vertrauens vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird, bringt dies unerfreuliche Aufgaben und Schwierigkeiten mit sich. So muss ein Betreuer dem Gericht über die Ausgaben und Maßnahmen wie Unterbringung Rechenschaft ablegen.
Vorsorge durch Vollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann dies verhindern. Das Gesetz hat nämlich für die Fälle, in denen eine solche Vollmacht mit einem von Ihnen gewählten Bevollmächtigten besteht, geregelt, dass ein Betreuer dann nicht nötig ist. Es gibt also kein gerichtliches Betreuungsverfahren mit den oben genannten Risiken, Aufgaben und Schwierigkeiten.
Viele sind sich dieser Situation durchaus bewusst. Dennoch ist es so, dass die wenigstens diese Vorsorge treffen. Vielleicht liegt es daran, dass man immer denkt, dass der Blitz beim Nachbarn einschlägt. Aber bereits jetzt gehen schon 20.000 Anfragen monatlich an die Betreuungsgerichte.
Vielleicht ist der befürchtete Aufwand ein Grund dafür, dass wenige Menschen diese Sache für sich geregelt haben. Aber der Ablauf ist unkompliziert. Vor allem im Vergleich zu dem Aufwand der im schlimmsten Fall entsteht.
Auch die Kosten sind nicht hoch, betrachtet man insbesondere die Kosten, die entstehen, wenn ein Betreuer beauftragt ist.
Damit es trotz einer erstellen Vollmacht nicht zu bösen Überraschungen kommt sind einige sehr wichtige Punkte zu beachten:
Eine Vorsorgevollmacht muss rechtssicher erstellt sein, damit sie Bestand hat. Das heißt zum Beispiel, dass sie schriftlich niedergelegt werden muss. Dabei ist es besonders wichtig, dass man die wichtigen Stellen exakt und unzweifelhaft formuliert. Denn sonst riskiert man, dass man aufgrund sprachlicher Ungenauigkeiten am Ende bei den wichtigen Themen doch durch einen Betreuer vertreten wird.
Eine Vorsorgevollmacht muss regelmäßig aktualisiert werden, weil sich die Gesetzgebung ändern kann oder weil sich die private Situation ändert.
Eine Vorsorgevollmacht muss im Notfall schnell verfügbar sein, denn wenn sie zu spät eingereicht wird, oder womöglich nicht auffindbar ist, verstreichen vielleicht Fristen, so dass zum Beispiel Leistungen aus Versicherungen erst einmal auf Sperrkonten landen, oder kein Zugriff aufs Konto oder Depot besteht.
Wie können Sie nun unkompliziert eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Zusammen mit einem professionellen Partner unterstütze ich Sie gern diese wichtige Vorsorge zu treffen:
- Erstellung rechtsicherer Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte
- Registrierung der Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente
- Schutz vor Verlust, Diebstahl, Elementarschäden, Missbrauch durch Dritte.
- Bereitstellung der Dokumente an Ärzte und Gerichte rund um die Uhr
- Erstellung einer Notfallkarte mit allen wichtigen Daten für den Ernstfall
- 24-Stunden-Erreichbarkeit weltweit
- Information über gesetzliche Änderungen
- jährliche Prüfung der Aktualität Ihrer Vollmachten und Verfügungen
Einen Beitrag zu diesem Thema lieferte das ZDF: Link